Rechtsanwältin Ulrike Schönborn

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Schönborn vertritt

  • Privatpersonen
  • mittelständische Unternehmen
  • soziale Dienste und
  • Freiberufler*innen

umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Unsere qualifizierten Leistungen umfassen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie die gestaltende Beratung u.a. bei der Erstellung von schuldrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Verträgen. Gemeinsam erarbeiten wir Handlungsoptionen und wägen rechtliche und wirtschaftliche Risiken ab.

Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Werdegang

  • Studium Universität Köln
  • Referendariat OLG Düsseldorf
  • Tätigkeit in verschiedenen Kanzleien auch als Notarvertreterin
  • Gründung der heutigen Kanzlei im Jahr 2004

Überzeugung

Meine Mandantschaft kann von mir vertrauensvolle Zusammenarbeit, verständliche Kommunikation und optimale Beratung erwarten. Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck, aber nicht ohne eine gütliche Einigung aus dem Blick zu verlieren. Denn durch geschicktes Verhandeln lässt sich oft ein kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.